OVA-IVF Kinderwunsch-Klinik Zürich

In-Vitro-Fertilisation (IVF)

Kurzübersicht

In-Vitro-Fertilisation (IVF) heisst Befruchtung ausserhalb des Körpers der Frau im Labor. Erstmals wurde diese Therapie 1978 mit Erfolg durchgeführt (Geburt von Louise Brown in England). Heute ist diese Art der Kinderwunschbehandlung ein häufig praktiziertes Routineverfahren. Weltweit sind schon über 4 Mio. Kinder geboren worden, welche ausserhalb des Mutterleibes gezeugt wurden. Auch in der Schweiz gegen 2% aller geborener Kinder. 

Diese Behandlung darf nur angeboten werden, wenn der Arzt über die entsprechenden Bewilligungen verfügt, welche an Ausbildung und Laboreinrichtung gekoppelt sind. Die Erteilung der kantonalen Bewilligung bedingt ein Qualitätssicherungssystem. Wir verfügen über eine Akkreditierung nach QUARTS. Dieses QMS ist spezifisch auf die Bedürfnisse und Bedingungen der Reproduktionsmedizin abgestimmt.  

Die IVF wird in der Schweiz von der Krankenkasse nicht bezahlt.

Nachfolgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die IVF. Eine ausführliche Information mit Angabe von individuellen Erfolgszahlen, genauen Komplikationsraten und einer Kostenübersicht ist nur im Rahmen einer persönlichen Besprechung möglich und sinnvoll.

Gründe

Ursprünglich wurde die Methode zur Überwindung von Eileiterproblemen entwickelt. Daneben gibt es heute verschiedene andere Indikationen, eine IVF durchzuführen.
Im Vordergrund stehen: Endometriose, unerklärte Sterilität, männliche Infertilität.

Vorabklärungen

  • Hormonbasisabklärung
  • Infektabklärung
  • Ultraschalluntersuchung
  • sog. Probetransfer
  • Vorsorgekontrolle (Krebsabstrich)
  • Untersuchung beim Mann: Spermiogramm, Testaufbereitung der Spermien, Infektabklärung

Durchführung

Wenn alle Informationen abgegeben, die Vorabklärungen vorliegen und die nötigen Vereinbarungen unterschrieben sind, kann die Behandlung geplant und gestartet werden.  

  1. Die Frau wird nach einem bestimmten Protokoll ein Medikament einnehmen oder erhält Hormonspritzen, damit möglichst mehrere Eibläschen (Follikel) im Behandlungszyklus heranreifen. 
  2. Ultraschalluntersuchungen und Hormonbestimmungen im Blut werden nach einem festgelegten Schema durchgeführt. 
  3. Wenn eindeutig feststeht, dass die Follikel weit genug entwickelt sind, erhält die Frau eine spezielle Hormonspritze zur Auslösung des Eisprunges. Anschliessend erfolgt nach einer festgelegten Zeitspanne (ca. 37 Stunden) die Punktion der Follikel. 
  4. Die Eibläschen (Follikel) können unter Ultraschallsicht punktiert werden, ohne dass eine Vollnarkose notwendig ist. Hilfreich sind jedoch eine Kurznarkose mit einem Schmerzmittel und einem Beruhigungs- bzw. Schlafmittel, welche zusammen die Schmerzempfindung deutlich herabsetzen. Zur Infektionsprophylaxe (Vorbeugung gegen Entzündung) wird unmittelbar vor dem Eingriff ein Antibiotikum verabreicht. Mit einer speziellen Punktionskanüle werden dann die Eibläschen durch die Scheide punktiert. Pro ersichtliches Eibläschen wird meist einmal punktiert, selten mehrfach. Die Eizellen werden zusammen mit der Follikelflüssigkeit abgesaugt. Dieser Eingriff wird ambulant durchgeführt; die Frau verbleibt, einschliesslich der Ruhe- und Ueberwachungszeit, ca. 2 – 3 Stunden in der Praxis. 
  5. Die gewonnenen Eizellen werden in ein spezielles Nährmedium (Flüssigkeit) eingebracht und für die Befruchtung vorbereitet. 
  6. Der Partner gibt am Tag der Punktion eine frische Samenprobe ab, die mit Medium aufbereitet und den Eizellen zugegeben wird. Die Keimzellen verbleiben gemeinsam für einige Zeit unter festgelegten Laborbedingungen im Brutschrank. Bei verminderter Spermienzahl oder –beweglichkeit wird die ICSI-Methode angewendet (Mikrofertilisation). 
  7. Am folgenden Tag, wir nennen das "Tag 1" (rund 18 Stunden nach Zusammenführen von Eizellen und Spermien) wird kontrolliert, wie viele Eizellen befruchtet sind. Die befruchteten Eizellen werden jetzt Zygoten genannt. Es ist immer das Ziel, dass sich mindestens 50% der Eizellen befruchten. Meistens gelingt das auch. In Einzelfällen kann diese Quote von mindestens 50% aber leider nicht erreicht werden.
  8. Gemäss dem Gesetz (FMedG) dürfen maximal 12 Zygoten weiter kultiviert und zu Embryonen entwickelt werden. Falls mehr als 12 befruchtete Eizellen vorhanden sind müssen diese zusätzlichen Zygoten jetzt eingefroren (kryokonserviert, vitrifiziert) werden.
  9. Die maximal 12 Zygoten werden nun weiter kultiviert. Wenn eine Zellteilung stattfindet, werden diese nun Embryonen genannt. Das ist ab Tag 2 der Fall. Eine Embryotransfer kann am Tag 2, am Tag 3 oder im Idealfall am Tag 5 erfolgen. Welcher Tag für Ihre Behandlung der beste ist, werden wir Ihnen erklären. Am Tag 5 werden die Embryonen Blastozysten genannt.
  10. Falls eine genetische Untersuchung an den Embryonen (PGT, Präimplantationsdiagnostik) geplant ist, wird diese am 5. oder spätestens am 6. Tag stattfinden. Dazu mehr unter dem entsprechenden Abschnitt unserer Information.
  11. Zur Vermeidung von Mehrlingsschwangerschaften wird ein Transfer von 1 Embryo empfohlen (elektiver Single-Embryo-Transfer eSET). Unter welchen Umständen auch maximal 2 Embryonen transferiert werden wird individuell abgesprochen. Dazu dienen Erfahrungswerte und Empfehlungen der Fachgesellschaften.
  12. Bei der OVA IVF Clinic Zurich werden alle Vorgänge vom Tag 0 bis 5 (6) in speziellen Inkubatoren mittels dem Time-Lapse-Verfahren überwacht. Jeder Embryo wird alle 5 Minuten fotografisch erfasst. Die daraus entstehenden Video-Files werden entweder durch eine spezielle Software (Eeva) und/oder auch durch geschulte Embryologen analysiert. Durch diesen zusätzliche Score wird eine Voraussage (Prediction Score) möglich, um die Qualität und das Potenzial jedes einzelnen Embryos noch exakter zu bewerten. 
  13. Der Embryotransfer ist im Vergleich zur Eizellentnahme (Punktion) ein technisch einfacher Vorgang. Wir verstehen sehr gut, dass der Transfer auch Emotional sein kann. Der Partner / die Ehepartnerin oder eine wichtige Begleitperson darf beim Embryotransfer dabei sein. 
  14. Nicht transferierte Embryonen werden eingefroren (kryokonserviert, vitrifiziert). Diese dürfen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen 5 Jahre gelagert werden. Die Frist kann anschliessend um nochmals 5 Jahre auf maximal 10 Jahre verlängert werden. 
  15. In den folgenden zwei Wochen wird die Gelbkörperfunktion durch Medikamente unterstützt, um eine Einnistung des Embryos zu verbessern. 15 Tage nach der Punktion wird ein erster Schwangerschaftstest mittels Blutuntersuchung durchgeführt.

OVA IVF Clinic Zurich
Hardturmstrasse 11
8005 Zürich

T +41 44 735 66 00
F +41 44 735 66 06
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