OVA-IVF Kinderwunsch-Klinik Zürich
OVA-IVF Kinderwunsch-Klinik Zürich

Embryotransfer Auftauzyklus

Durch die Stimulation der Eierstöcke zur Vorbereitung der IVF-Behandlung wird angestrebt, dass mehrere Eizellen reifen. Diese werden, gemäss den technischen Möglichkeiten, so voll­ständig wie möglich abpunktiert. Alle Eizellen werden nachher mit den Spermien zusam­men­gebracht. Es können also dabei mehr Eizellen befruchtet werden, als im gleichen Zyklus wieder durch einen Transfer der Frau übertragen werden können.

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ist es möglich, dass diese Präembryonen (Zygoten) oder die daraus entstehenden Embryonen durch Einfrieren (kryokonservieren, vitrifizieren) gelagert werden und zu einem späteren Zeitpunkt übertragen werden.

Einfrieren
Zygoten (befruchtete Eizellen) oder meistens Embryonen werden mittels Vitrifikation kryo­konserviert. Die Zellen sind in Kunststoffröhrchen (Straws, Pailletten) eingeschlossen. Die Lagerung erfolgt im flüssigen Stickstoff bei –196 Grad C gelagert. Die Kryotanks sind durch ein Überwachungssystem kontrolliert. Jeder Temperaturabfall oder Absinken des Stickstoff-Levels wird dadurch sofort erkannt und kann unmittelbar korrigiert werden.

Auftauen
Die gelagerten Präembryonen oder Embryonen können zu einem späteren Zeitpunkt auf­getaut und mit dem Ziel, durch einen Transfer eine Schwangerschaft zu erreichen, übertragen werden.

Medikamentöse Vorbereitung
Zur Vorbereitung der Gebärmutterschleimhaut erfolgt bei der Frau entweder eine Zyklus­stimulation mit Letrozol oder mit Gonadotropinen (HMG; rFSH). Oder vielfach auch im sog. "künstlichen Zyklus" mit Oestrogentabletten, Oestrogenpflaster oder einer Kombination. Welche Vorbereitung die idealere ist wird vorgängig besprochen und erklärt.

Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) regelt den Umgang mit kryokonservierten Prä­embryonen und Embryonen. Eine Kryokonservierung ist nur erlaubt, wenn die Absicht besteht, damit  eine Schwangerschaft zu erzielen. Beide Partner müssen die schriftliche Ein­willigung dazu abgeben. 

Jeder Partner kann diese Einwilligung schriftlich widerrufen. 

Die Konservierungsdauer beträgt 5 Jahre und kann anschliessend um weitere 5 Jahre auf maximal 10 Jahre verlängert werden. Bei Widerruf oder Ablauf der Dauer werden die Präembryonen und Embryonen sofort vernichtet. 

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