Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) in der Schweiz erlaubt, eine Behandlung mit Fremdspermien von einem Spender (Donogene Insemination: DI) durchzuführen.
Dazu muss das Paar aber verheiratet sein und keine anderen Therapiemöglichkeiten bestehen.
Seit 1. Juli 2022 können auch Behandlungen bei gleichgeschlechtlichen Paaren durchgeführt werden. Somit ist die Behandlung mit Samenspender auch verheirateten Frauen erlaubt. Die Ehefrau wird mit der Geburt des Kindes als rechtliche Co-Mutter registriert.
Wir verfügen in Zürich über eine der grössten Spenderbanken Europas mit über 50 eigenen Spendern. Die Behandlung in der Region Bern werden von Frau Dr. med. Elisabeth Berger-Menz mit Spendern aus unsererm Labor angeboten.
Spenderinseminationen werden von der Krankenkasse in der Schweiz nicht bezahlt.
Meistens sind keine oder nur sehr wenige, funktionsuntüchtige Spermien vorhanden. Die Ursachen sind vielfältig: Genetische Probleme, Zustand nach Hodenkrebs, unbekannte Ursache.
Bei der Frau wird in der Regel eine Zyklusvorbereitung mit Tabletten (Clomiphene) oder Injektionen (FSH oder HMG) durchgeführt. Der Eisprung wird mit HCG ausgelöst. 36 Stunden nach der HCG-Spritze erfolgt die Insemination der aufbereiteten Spermien mittels dünnem Katheter direkt in die Gebärmutter. Die Spermien müssen sich von dort selbstständig in die Eileiter bewegen, um die Eizelle zu befruchten.
Falls es die Umstände verlangen, kann mit Spenderspermien auch eine In-Vitro-Fertilisation gemacht werden. Zum Beispiel dann, wenn bei der Frau keine funktionstüchtigen Eileiter mehr vorhanden sein sollten.
3 gesetzliche Bestimmungen regeln die Einzelheiten der Behandlung:
Wir setzen nur Spender ein, welche wir selbst untersucht und informiert haben. Gesucht werden diese über das Internet (www.donors.ch) oder Berichte in den Medien. Es handelt sich um Männer zwischen 20 und 40 jährig mit abgeschlossener Berufsausbildung oder höherer Schulbildung (FH oder Universität). Lückenlose Infektabklärungen und genetische Untersuchungen werden gemacht. Die Untersuchungen sind wesentlich umfangreicher, als in der Schweiz als Minimum verlangt wird, da wir die Britischen Richtlinien als Massstab verwenden, welche sehr detailliert und umfangreich sind.